Der Deutsche Bundestag beschloss am 22. Juni das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für Wohnimmmobilienverwalter. Das Gesetz legt erstmals einen Grundstein für ein einheitliches Berufsbild und mehr Verbraucherschutz.
Der Deutsche Bundestag beschloss am 22. Juni das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für Wohnimmmobilienverwalter. Das Gesetz legt erstmals einen Grundstein für ein einheitliches Berufsbild und mehr Verbraucherschutz.